
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Waffensachkundeschule
Klaus Glander
26789 Leer, Logaer Weg 87 a
E‐Mail:
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte
K. Glander– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend
Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche
Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt und der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen
an den Dienstleister absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individual vertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird
nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings
unterliegt der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des Auftrags oder
Auftragsangebots auf dem Postweg, Fax oder per e‐Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
Durchführung von Waffensachkundelehrgängen nach § 7 WaffG
mit staatlich anerkannter Prüfung für Bewacher, Sportschützen Sammler u. Signalwaffen.
Durchführung von Schießausbildungen, Durchführung von Schnupperkursen
Durchführung von Übungsschießen und theor. Unterweisung in der Waffensachkunde als
Nachweis für das Bewachungsgewerbe.
3.3 Vertragskündigung nach Ablauf der Widerruffrist (siehe Punkt 4)
Meldet sich der Teilnehmer nach der Widerruffrist ab oder erscheint er nicht zum Lehrgang wird
eine Vertragsrücktrittsgebühr von 50,- Euro fällig. Dies gilt nicht, nach dem Leistungsbeginn, dann wird der gesamte Lehrgangspreis fällig.
4. Widerrufrecht
4. 1 Es wird ausdrücklich auf das Widerrufrecht des Kunden hingewiesen.
4. 2 Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung in Textform innerhalb 14 Tage nach Anmeldung
(z.B. Brief, Fax, E‐Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerruffrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Waffensachkundeschule Klaus Glander
26789 Leer, Logaer Weg 87a
Fax: 0491 99 23 147
Mail: ![]()
Im Fall des Rücktritts innerhalb dieser Zeit werden keine Kosten berechnet.
Sollte der Teilnehmer bereits eine Unterkunft gebucht haben, so trägt er die evtl. Kosten für die
Stornierung.
5. Widerrufs recht bei Dienstleistungen
5.1 Das Widerrufs recht hinsichtlich von Dienstleistungen ist zu ergänzen wie folgt:
Das Widerrufrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung durch
K. Glander als Lehrgangsträger bereits begonnen wurde. (wenn der Kunde die Gebühren bezahlt
hat und die Zugangskennung auf den Teilnehmerbereich intern versendet wurde)
5.2 Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nur bei rechtzeitiger Anmeldung (siehe Termine)
möglich. Ist die Maximalteilnehmerzahl eines Lehrganges zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung
überschritten, werden Sie von uns benachrichtigt.
5.3 Die Anmeldung per Mail/Fax/Tel. gilt als Reservierung des Lehrgangsplatzes.
5.4 Die Lehrgangsgebühr muss spätestens ‐20‐ Tage vor Lehrgangsbeginn auf dem angegebenen
Konto eingegangen sein. (Abweichungen hiervon nur nach Absprache)
5.5 Bei Rücktritten die nach der Meldung an die Behörde eintreffen (14 Tage vor Lehrgangsbeginn)
wird die Lehrgangsgebühr einbehalten.
5.6 Bei Lehrgangsausfällen, die durch uns zu vertreten sind, werden die Gebühren zurückerstattet.
Eine weitergehende Kostenerstattung ist ausgeschlossen!
5.6.1 Muss der Lehrgang wegen zu geringer Teilnehmermeldungen ausfallen, werden die für den
ausgefallenen Lehrgang gemeldeten Teilnehmer automatisch auf den nächsten Lehrgang gebucht.
Hiervon wird der Teilnehmer benachrichtigt. Er hat dann ein Rücktrittsrecht!
5.7 Bei Fernbleiben des Teilnehmers verfällt die Lehrgangsgebühr.
5.8 Die Anmeldungen und sonstiger Schriftverkehr können auf elektronischem Wege erfolgen und
besitzen auch ohne handschriftliche Unterschrift rechtliche Gültigkeit.
5.9 Die persönlichen Daten der Lehrgangsteilnehmer werden zwecks Genehmigung durch die
Behörden gespeichert und archiviert(gesetzliche Aufbewahrungsfrist 10 Jahre), eine Weitergabe der
Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der gesetzlich vorgeschriebenen Behördenmeldungen. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden beachtet.
5.10 Wir übernehmen keinerlei Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung
gestellten Unterlagen. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.
5.11 Eine Haftung für eventuell auftretende Schäden während der Lehrgangsdauer in
Zusammenhang mit der Ausbildung oder Prüfung wird von uns nicht übernommen. Teilnehmer
müssen eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen können.
5.12 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die aus dem Teilnehmerbereich Intern herunter geladenen
Daten nicht weiterzugeben oder zu kommerziellen Zwecken zu nutzen
6. Vertragsdauer und Vergütung
6.1 Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Anmeldung in Kraft und endet am spezifisch und individuell
vereinbarten Zeitpunkt.
6.2 Der Vertrag kann ordentlich vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters gekündigt werden.
Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Tagen vor Aufnahme der Tätigkeit des Dienstleisters vereinbart.
6.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der
Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
6.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese
findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
6.5 Sämtliche Zahlungen sind 20 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch
auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß
dem Diskontsatz‐Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
6.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
6.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, da der
Dienstleister Mehrwertsteuer befreit ist.
7. Leistungsumfang
7.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
7.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber unmittelbar über das Ergebnis seiner Tätigkeit in
Kenntnis setzen.
7.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
7.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder
Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide
Parteien zu gewährleisten.
8. Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs‐ und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu
bewahren.
8a Einwilligung nach §4a Bundesdatenschutzgesetzes Der Teilnehmer stimmt einmalig einer
Datenspeicherung seiner persönlichen Daten zu. Die Daten werden nur der zuständigen
Waffenbehörde weitergeleitet. Der Dienstleister ist gesetzlich verpflichtet die Unterlagen einer
Waffensachkundeprüfung 10 Jahre lang aufzubewahren. Einer weiteren Verwendung wird
ausgeschlossen.
9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich
der Sitz des Dienstleisters.
10. Sonstige Bestimmungen
Ein Lehrgangs – oder Prüfungszeugnis – Teilnahmebestätig wir erst nach vollständiger
Bezahlung durch den Lehrgangsteilnehmer selbst oder sonstige auch öffentliche
Träger erfolgt ist. Der Lehrgangsteilnehmer bleibt gegenüber den Dienstleister immer
Verpflichtet, alle Kosten uneingeschränkt für den jeweiligen Lehrgang zu
übernehmen, auch wenn eine Kostenzusage eines anderen Kostenträger vorliegt. Die
Ausbewiesenen Lehrgangskosten, Unterkunft und Verpflegung ist fristgerecht zu
begleichen. Hauptschuldner bleibt immer der Lehrgangsteilnehmer.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn
innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
12. Schlussbemerkung
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. mit dem Ankreuzen auf dem
Anmeldeformular der Webseite die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und
Verstanden und akzeptiert zu haben. Diesen Geschäftsbedingungen wird durch
Absenden des Anmeldeformulars Zustimmung erteilt Bei Unklarheiten besteht jederzeit
die Möglichkeit mit dem Dienstleister Kontakt aufzunehmen und Klärung
herbeizuführen.
K. Glander