Informationen für Berufswaffenträger-Bewacher
Sie möchten im Sicherheitsbereich arbeiten und wollen zukünftig eine Waffe tragen?
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und bringen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mit.
Für die Waffensachkundeausbildung benötigen Sie keine §34a GeWO Ausbildung oder die IHK Sachkundeausbildung!
Für das "Führen" von Schusswaffen benötigen Sie einen Waffenschein.
Eine der Grundvoraussetzung ist die Waffensachkunde für Berufswaffenträger.
In dem Waffensachkundelehrgang erhalten Sie Grundkenntnisse über:
Wichtige Vorschriften aus dem Waffenrecht, Begriffsbestimmungen, behördliche
Vorschriften und Auflagen, Kenntnisse der Sicherheitsbestimmungen beim Umgang
und Transport von Waffen und Munition.
- Führen, verbringen, mitnehmen oder transportieren einer Waffe
- Verbotene Schießübungen / verbotene Gegenstände
- Notwehr, Notstand, Nothilfe
- Pistolen, Revolver und Vorderschaft-Repetierbüchse
Munitionsarten, Kennzeichnung
- Praktische Unterweisungen in die Handhabung und Sicherheitsbestimmungen
- Umgang mit Kurz- und Langwaffen und Munition
- Bedienteile der verschiedenen Waffen
- Verhalten auf dem Schießstand
- Trainingschießen auf dem Schießstand
Der Kurs dauert von Freitag bis Sonntag und beinhaltet ein vorheriges Online-Learning
von mindestens
25 Stunden.
Der Kurs kostet incl. Leihwaffen, Munition, Online-Zugang, Schulungsmaterial, und der staatlich anerkannten Prüfung vor einem aus mindestens drei Prüfern bestehendem Prüfungsausschuss 220,- Euro.
Beachten Sie bitte, dass die Waffensachkundeprüfung nur die "Grundausbildung" ist. Ich empfehle jedem zukünftigen Dienstwaffenträger den Umgang mit der Waffe dauernd zu üben und nicht nur die üblichen vorgeschriebenen 4 x im Jahr schießen zu gehen. Treten Sie in einen Schützenverein ein und üben Sie dort so oft Sie können.
Sie haben bereits ein wenig über die Waffensachkunde gelernt?
Hier können Sie Ihr Wissen testen: