
Gemäß §18 der BGV C7 (Wach- und Sicherungsdienste), müssen Träger von Schusswaffen regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeiten sowie ihre Sachkunde nach dem WaffG nachweisen. Darüber hinaus sind die Schießfertigkeiten und der Sachkundestand des Mitarbeiters bei diesen Schießübungen zu dokumentieren.
Berufswaffenträger des Bewachungsgewerbes müssen mindestens 4x im Jahr ein Schießtraining nachweisen.
Für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Planung und Durchführung mit eigenen Mitarbeitern meist mit sehr viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Aus diesem Grund bieten ich günstige Schießtrainings auf einer Indooranlage an.
Leistungsumfang:
• Auffrischung der Waffensachkunde im theoretischen Unterricht, mit schriftlicher Wissensstandüberprüfung (auf Wunsch)
• verschiedene Schießübungen mit Pistole und/oder Revolver, je nach Ausrüstung der Mitarbeiter im Dienst
• Teilnahmenachweis nach Vorgabe nach BGV C7
Teilnehmerkreis/Voraussetzungen:
• Sicherheitsmitarbeiter (Waffenträger) mit bestandener WSK Prüfung