
Ich biete Ihnen auf Wunsch kostenlose Unterstützung bei der Abwicklung von Verkäufen oder beim Vernichten von geerbten Schusswaffen an. Durch meine Kontakte kann ich Ihnen evtl. auch berechtigte Käufer vermitteln. Rufen Sie einfach an oder senden Sie eine Mail. Als Inhaber eines Munitionserwerbscheines aller Art übernehme ich auch gerne Ihre "Erbmunition"
Sie haben Schusswaffen geerbt und kennen sich nicht aus?
Das Erben von Schusswaffen ist ein besonderer Fall des Waffenerwerbs.
Jeder kann als gesetzlicher Erbe, bzw. durch Vermächtniss zum Eigentümer von Schusswaffen werden. Doch oft kommt es vor, dass der Erbe selbst mit Schusswaffen nie etwas zu tun hatte.
Das Waffengesetz wurde 2008 dahingehend novelliert, dass der Erbe nach Antritt des Erbes 4 Wochen Zeit hat, die für ihn zuständige Waffenbehörde über den Erbfall zu informieren.
Im Regelfall wird dem Erben dann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt. Die Besonderheit dieser WBK ist es, dass wenn der Erbe selber noch keine WBK hatte, diese ohne den Munitionserwerb und ohne einen weiteren Bedürfnisgrund ausgestellt wird.
Vorhandene Munition des Erblassers darf in der Regel nicht übernommen werden und muss an Berechtigte überlassen werden!
Weiterhin muss der Erbe wissen, dass diese Waffen in der Regel nur "blockierte" Waffen erhält, d.h. er muss vor Übernahme auf seine eigenen Kosten die Waffen von einem Büchsenmacher mit einer speziellen Sicherung versehen lassen, die nur der BüMa wieder ausbauen darf/kann.
Das ist mit Kosten von ca. 150,- -250,- Euro pro Waffenlauf verbunden.
Weiterhin muss der Erbe die Waffen in gesetzeskonformen Waffenschränken aufbewahren, was ebenfalls, wenn die Schränke nicht schon geerbt wurden, extra Kosten verursacht.
Will der Erbe die Waffen nicht behalten, so kann er sie innerhalb einer von der Waffenbehörde zu stellenden Frist an einen Berechtigten weitergeben oder auch durch einen speziell berechtigten Büchsenmacher unbrauchbar machen lassen (Dekowaffe)
Meist kann der Laie den Wert einer Waffe schlecht beurteilen.
Der Markt ist voll von "alten Schätzchen" die oftmals kaum einen Wert haben, doch gibt es natürlich auch Ausnahmen.
Der Waffenhandel wird mit solchen Erbfällen überhäuft und oft werden die Waffen gegen Gebühr von 30,--50,- Euro vernichtet.
Sollten Sie weitere Fragen zu Erbwaffen haben, scheuen Sie sich nicht--
Rufen Sie an oder senden Sie eine Mail. Ich werde Ihnen nach Möglichkeit helfen oder Hilfe vermitteln.