
Häufige Fragen zur Waffensachkunde
1. Kann jeder den Waffensachkundelehrgang besuchen?
A: In der Regel ja.. Das Mindestalter ist 16* Jahre (mit Erlaubnis der Personensorgeberechtigten) und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift. (der Teilnehmer muss die Gesetze verstehen und interpretieren können) Lt. Gesetzgeber werden waffenrechtliche Genehmigungen in der Regel versagt, wenn der Antragsteller nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig ist) (*Da 16 jährige nur mit KK bzw. Schrotwaffen schießen dürfen würde die Sachkunde auf diese Waffen eingegrenzt)
2. Wo und wann findet der Lehrgang statt?
A: Der Lehrgang beginnt jeweils Samstags um 8.00 Uhr, und. Sonntags um 08.00 Uhr und findet im Schießsportzentrum in Diele statt. Lehrgänge für Bewacher beginnen einen Tag früher (Freitag Samstag Sonntag) Schießsportzentrum Diele 26826 Weener-Diele Schützenstrasse 30
3. Ich komme von weiter weg. Wo kann ich übernachten?
A: Das ist kein Problem. Unsere Teilnehmer kommen aus dem gesamten Bundesgebiet (schauen Sie mal in unser Gästebuch) Unter der Rubrik Links ist eine Pension aufgelistet. (Weitere Zimmernachweise erhalten Sie bei Anmeldung) Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie weitere Übernachtungsadressen. Dort melden Sie sich bitte selbst an. Buchen Sie bitte rechtzeitig!
4. Wie finde ich hin?
A: In der Navigation zur Webseite finden Sie den Punkt „Kontakt“ Dort erhalten Sie einen LINK zu MAP24.de
5. Sind auch andere Termine möglich?
A: Die bereits veröffentlichten Termine sind bereits festgelegt. Aber prinzipiell sind auch andere Termine planbar. Ab einer Gruppe von 12 Teilnehmern können wir Sondertermine bzw. Lehrgang bei Ihnen vor Ort anbieten.
6. Sind auch andere Lehrgangsorte möglich?
A: Wenn Sie möchten, kommen wir zu Ihnen. Voraussetzung ist ein geeigneter Schulungsraum, sowie ein Schießstand mit mindestens 1500 Joule Zulassung.
7. Gilt die Waffensachkunde für Sportschützen auch für Bewacher?
A: Leider nicht. Obwohl der Lehrgangsstoff fast identisch ist, unterscheiden sich die Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass z.B. Bewacher eine Schießleistung nachweisen müssen und im Unterricht mehr wert auf den Bereich Notwehr Notstand gelegt wird.
8. Was ist wenn der Lehrgang ausfällt?
A: Es sollte nicht sein, kann aber in Ausnahmefällen passieren. Wenn zum geplanten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss der Lehrgang zum späteren Zeitpunkt stattfinden. Den Teilnehmern wird dann aber rechtzeitig ein Ersatztermin genannt. Wir können den Lehrgang nur mit mindestens 8 Teilnehmern durchführen. Sollten Sie den Ersatztermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können, zahlen wir die Lehrgangsgebühren zurück! Sollte der Lehrgang von unserer Seite storniert werden, erhalten Sie ebenfalls ihre Lehrgangsgebühren erstattet. Weitere Kosten werden nicht erstattet. WICHTIG: Sollten Sie nach Ablauf der Meldefrist an die Waffenbehörde den Lehrgang abmelden, zahlen wir die Gebühren NICHT zurück! (Lesen Sie unsere AGB)
9. Wie aufwendig ist der Lehrgang?
A: Das empfindet jeder anders. Der Lehrplan des Lehrgangsträgers ist vorgegeben und unterliegt der Genehmigungspflicht. Das stellt ein Mindestmaß an Lehrinhalten sicher. Um dem Teilnehmer den Umfang mitzuteilen und damit er sich ausreichend vorbereiten kann, bekommt dieser nach Eingang der Gebühren den Zugang zum Lehrstoff frei geschaltet, der Teilnehmer verpflichtet diese Unterlagen für mindestens 25 StD. eingehend zu studieren. Der Unterricht entspricht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift und des BVA Fragenkataloges.
10. Ich habe mich angemeldet und noch keinen Zugang bekommen?
A: Ist die Lehrgangsgebühr bezahlt? Der Eingang der Gebühren auf das Konto wird täglich kontrolliert und die Freischaltung bei Geldeingang umgehend verschickt. Sollte eine Woche nach Überweisung des Betrages noch nichts angekommen sein, so melden Sie sich bitte.
11. Wer darf überhaupt diese Sachkundelehrgänge veranstalten und die Prüfung abnehmen?
A: Bei den Waffensachkundelehrgängen dürfen die Schießsportverbände (meist in den Schützenvereinen) nur für ihre Mitglieder Lehrgänge veranstalten und Prüfungen abnehmen. Staatlich anerkannte Lehrgangsträger dürfen alle Personengruppen schulen und prüfen. Lassen Sie sich dieses Anerkennungsschreiben vorlegen. Viele Schulungen sind nur Vorbereitungskurse, oftmals ohne staatliche Genehmigung UND die Prüfung wird dann gegen extra Gebühr bei der Behörde abgelegt. Es sollte ohnehin dem Zeugnis beiliegen, damit später die für Sie zuständige Behörde auch den Nachweis des Lehrgangsträgers einsehen kann.
12. Kann jeder diesen Waffensachkundelehrgang ohne Vorkenntnisse bestehen? A: Klare Aussage- Nein. Man muss zwar kein Waffenbesitzer sein, aber gewisse Grundkenntnisse sind erforderlich. Wer bereits Waffenkenntnisse über einen Schützenverein oder ähnliches erhalten hat, hat es etwas leichter. Die gelieferten Unterlagen müssen schon eingehend studiert werden.(Zeitansatz hierfür sollte 25 Std. nicht unterschreiten. Der Lehrgang besteht aus einer Menge theoretischer Gesetzesmaterie sowie einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen müssen mit über 80% richtig beantwortet werden und im praktischen Teil, gibt es im Bereich „Sicherheit“ keine Kompromisse. Wer gegen die Sicherheitsbestimmungen verstößt ist durchgefallen.
13. Kann man die Prüfung wiederholen?
A: Ja, jeder kann die Prüfung so oft wiederholen wie er möchte Sollte ein Prüfling die praktische Prüfung nicht bestehen, so kann er diese sofort wiederholen. Die theoretische Prüfung kann frühesten beim nächsten Lehrgangstermin wiederholt werden.
14. Was muss ich zum Lehrgang mitbringen?
A: Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin Block und Stift und - ganz wichtig, gute Laune. Die Lehrgangsunterlagen sollten in ausgedruckter Form mitgebracht werden um sich eine Menge Schreibarbeit zu sparen. Wer einen Gehörschutz und Schutzbrille hat, sollte diese gerne mitbringen. Besitzer eines Laptops können auch diesen mitbringen, wir können dann den Unterrichtsstoff direkt auf diesen Rechner übertragen. Teilnehmer die bereits ein Schießbuch haben, sollten dieses ebenfalls mitbringen.
15. Wie läuft der Lehrgang ab?
A. Alle Teilnehmer sind durch die zur Verfügung gestellten Onlineunterlagen vorgeschult. Nach dem Begrüßungskaffee stellen sich die Teilnehmer und Dozenten kurz vor. Nach Erledigung der Formalitäten steigen wir sofort in den Unterricht ein. Der Unterricht erfolgt mittels Beamer und Laptop, Waffen und Munition sowie weiteres Material liegen die ganze Zeit bereit. Ca. alle 1,5 Std. wird eine kurze Pause eingeschaltet, in der wir wiederum Kaffee servieren. Mittagspause gegen 13.00 Uhr mit warmer Mahlzeit. Am späten Nachmittag des ersten Tages werden die Teilnehmer bereits ihr erstes „Scharfschießen“ absolvieren. Am zweiten Tag wird der Unterricht fortgesetzt und Nachmittags beginnt die Prüfung mit dem theoretischen Teil.
16. Prüfung - muss das sein?
A. Ja leider. Der Teilnehmer muss „beweisen“, dass er die Lehrgangsinhalte verstanden hat und dies dem Gesetzgeber durch eine Prüfung nachweisen.
17. Gilt die Prüfung überall? Ja, unsere Prüfungen sind staatlich anerkannt und Verbandsunabhängig. Sie gelten bei allen Waffenbehörden in der BRD zur Erlangung der ersten eigenen WBK bzw. eine waffenrechtlichen Genehmigung. (siehe Anerkennungsschreiben der Behörden)
18. Warum ist der Kurs für Bewacher länger und teurer?
A. der Kurs wurde aus gesetzlichen Gründen verlängert, da die zukünftigen Berufswaffenträger eine verlängerte Schießausbildung erhalten, sowie die Kenntnisse der Notwehr vertieft werden müssen. Da der Kurs somit über 3 Tage geht, sind die Kosten höher. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie an oder senden Sie ein E-Mail