staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung

Bewacher (§7 WaffG. i.V. §28 WaffG.-Dienstwaffenträger)

Informationen zur Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger-Bewacher
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und bringen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mit. Für die Waffensachkundeausbildung benötigen Sie keine §34a GeWO Ausbildung oder die IHK Sachkundeprüfung nach §34a GeWO!

Beschreibung
Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG.
(in Verbindung mit §28 WaffG) ist die Voraussetzung um in speziellen Bereichen der Sicherheit arbeiten zu können. Viele Sicherheitsfirmen und Unternehmen benötigen diese Qualifikation für den Einsatz bei ihren Kunden. Sie ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer dauerhaften Beschäftigung in der Sicherheitsbranche
Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung zur Waffensachkundeprüfung für Bewacher, Sie erhalten am Ende des Lehrganges die staatlich anerkannte Prüfung der Waffensachkunde gemäß §7 Waffengesetz.
Der Lehrstoff wird vorab durch Fernunterricht (Online mindestens 25 Std.) sowie vor Ort mit praxiserfahrenen Dozenten und Schießausbildern vermittelt. Die Bereiche der Notwehr und des Notstandes werden doppelt geschult, ebenso die praktischen Schießübungen. Ziel ist es, dass der zukünftige Dienstwaffenträger das erforderliche Trefferniveau erreicht. Die Teilnehmer werden gezielt auf die Anforderungen der Prüfung vorbereitet.

Zielgruppe
Einzelpersonen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten welche in speziellen Bereichen tätig sind, wie z.B. Geld- und Werttransport
Bewachung von kerntechnischen Anlagen
Bewachung von Liegenschaften der Bundeswehr o. ä. Einrichtungen
Objektschutz von besonders gefährdeten Gebäuden bzw. Firmen
Schutz von Personen, welche besonders gefährdet sind


Kursinhalte

Einführung in das Waffenrecht

  • WaffG, AWaffV, BeschG, KWKG, SprengG, BewachV, DGUV23

Allgemeine waffenrechtliche Definitionen

  • Im Sinne des WaffG: Schusswaffen, gleichgestellte und tragbare Gegenstände, Hieb- und Stoßwaffen, Voll- und halbautom. Schusswaffen, Arten von Schusswaffen, wesentliche Teile von Schusswaffen (Schalldämpfer) und gleichgestellte Gegenständen.
  • Wechsel- und Austauschläufe/Wechselsysteme
  • Einsteckläufe, Einstecksysteme
  • Reduziersysteme, Adapter
  • Waffenrechtliche Genehmigungen: WBK, WS, kleiner WS, Schießerlaubnis, Munitionserwerbsschein, Munitionserwerbserlaubnis, Sprengstoffschein
  • erlaubtes Schießen, verbotene Schießübungen
  • Erwerb/Besitzen Überlassen usw., Erwerb einer Schusswaffe infolge eines Erbfalles
  • Innen-, Außen-, Zielballistik,  Wirkungsweise von Geschossen

Munitionskunde

  • Definition und Arten der Munition und Geschosse
  • Aufbau einer Patrone
  • Definition Kaliber
  • Int. Kaliberbezeichnungen, Umrechnungsmöglichkeiten
  • Gefahrenbereiche/Höchstschussweite, Besonderheiten beim Schießen

Beschussgesetz/Beschussverordnung

  • Geltungsbereich/Zweck
  • Begriffsbestimmungen
  • Beschusszeichen und Beschussämter
  • Prüfzeichen
  • Kennzeichnung von Munition
  • C.I.P. Staaten, Anerkennung der Beschusszeichen
  • Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
  • Transport von Schusswaffen und Munition
  • Erbwaffenblockiersystem
  • Historische Waffen, Definition, Bestimmungen
  • Lunten-, Steinschloss-, Perkussions-, Zündnadelwaffen

Waffengesetz

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Umgang mit Waffen und Munition
  • Erlaubnis für den Umgang mit Waffen und Munition
  • Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer/Sportschützen/Jäger
  • Verbringen und Mitnahme von Waffen und Munition
  • Verbote, Ausnahmen für Behörden

Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffVo)

  • Nachweis der Sachkunde
  • Gutachten der persönlichen Eignung
  • Vom Schießsport ausgeschlossene Waffen
  • Unzulässige Schießübungen
  • Verantwortliche Aufsicht auf dem Stand
  • Aufbewahrung von Waffen und Munition

Rechtskundeunterricht

  • Notwehr und Notstand gem. StGB und BGB
  • Warnschuss
  • Allgemeine Definitionen und Begriffsbestimmungen
  • Bewachungsverordnung, Besonderheiten in Bezug auf das Führen von Waffen, DGUV 23 (BGV C7)

Praktische Ausbildung an Handfeuerwaffen

  • Einweisung an Kurz und Langwaffen
  • Richtiges Verhalten auf dem Schießstand
  • Sichere Handhabung der Waffen
  • Laden/Entladen
  • Beheben von Störungen

Wirkungsweise von Geschossen

  • Richtiges Zielen und Schießtechniken
  • Anschläge ein- oder beidhändig
  • Praktisches Schießen

Voraussetzungen-Zugang zum Lehrgang

  • Volljährigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Die Teilnehmer einer WSK Prüfung werden vorab der Polizeidirektion Osnabrück gemeldet.

Prüfungsort:
SV Halsbek
Wittenheimstr. 59
26655 Westerstede Halsbek

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Alle Preise in Euro pro Person. Alle Preise sind nach §19 UStG. umsatzsteuerbefreit.