Informationen zur Waffensachkundeprüfung für Berufswaffenträger-Bewacher
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und bringen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache mit.
Für die Waffensachkundeausbildung benötigen Sie keine §34a GeWO Ausbildung oder die IHK Sachkundeprüfung nach §34a GeWO!
Beschreibung
Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach §7 WaffG.
(in Verbindung mit §28 WaffG) ist die Voraussetzung um in speziellen Bereichen der Sicherheit arbeiten zu können. Viele Sicherheitsfirmen und Unternehmen benötigen diese Qualifikation für den Einsatz bei ihren Kunden. Sie ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer dauerhaften Beschäftigung in der Sicherheitsbranche
Ziel des Lehrganges ist die Vorbereitung zur Waffensachkundeprüfung für Bewacher, Sie erhalten am Ende des Lehrganges die staatlich anerkannte Prüfung der Waffensachkunde gemäß §7 Waffengesetz.
Der Lehrstoff wird vorab durch Fernunterricht (Online mindestens 25 Std.) sowie vor Ort mit praxiserfahrenen Dozenten und Schießausbildern vermittelt. Die Bereiche der Notwehr und des Notstandes werden doppelt geschult, ebenso die praktischen Schießübungen. Ziel ist es, dass der zukünftige Dienstwaffenträger das erforderliche Trefferniveau erreicht. Die Teilnehmer werden gezielt auf die Anforderungen der Prüfung vorbereitet.
Zielgruppe
Einzelpersonen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten welche in speziellen Bereichen tätig sind, wie z.B. Geld- und Werttransport
Bewachung von kerntechnischen Anlagen
Bewachung von Liegenschaften der Bundeswehr o. ä. Einrichtungen
Objektschutz von besonders gefährdeten Gebäuden bzw. Firmen
Schutz von Personen, welche besonders gefährdet sind
Einführung in das Waffenrecht
Allgemeine waffenrechtliche Definitionen
Munitionskunde
Beschussgesetz/Beschussverordnung
Waffengesetz
Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffVo)
Rechtskundeunterricht
Praktische Ausbildung an Handfeuerwaffen
Wirkungsweise von Geschossen
Voraussetzungen-Zugang zum Lehrgang