staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung

FAQ Häufig gestelle Fragen zur Waffensachkunde

Sollten Sie eine Frage haben die hier nicht beantwortet wird, so nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Frage zu Preisen? * Frage zu Terminen?
In der Regel ja, mit Ausnahme des in unserer AGB genannten Personenkreises. Das Mindestalter ist 18* Jahre und ausreichende Deutsch-Kenntnisse. (siehe Allg. Verwaltungsvorschrift §6 Persönliche Eignung, Pkt. 6.7, der Teilnehmer muss die Gesetze verstehen und interpretieren können) Lt. Gesetzgeber werden waffenrechtliche Genehmigungen in der Regel versagt, wenn der Antragsteller nicht ausreichend der deutschen Sprache mächtig ist) (*Da 16 jährige nur mit KK bzw. Schrotwaffen schießen dürfen würde die Sachkunde auf diese Waffen eingegrenzt)
Der Lehrgänge finden jeweils am Wochenende (Samstags und Sonntags) statt.
Samstags 8.00 Uhr - 20.00 Uhr
Sonntags 8.00 Uhr - 19.00 Uhr

Lehrgänge für Bewacher beginnen einen Tag eher.
Freitags, 14:30-20:00 Uhr
.
Prüfungsbeginn für alle
Sonntags ca. 14:00 Uhr

Anschrift / Lehrgang und Prüfungsort:
Schießsportzentrum SV Halsbek * Wittenheimstr. 59 *26655 Westerstede-Halsbek
Das ist kein Problem. Unsere Teilnehmer kommen aus dem gesamten Bundesgebiet (schauen Sie mal in unser Gästebuch) Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie Übernachtungsadressen. Dort melden Sie sich bitte selbst an.
Buchen Sie bitte rechtzeitig!
Die bereits veröffentlichten Termine sind bereits festgelegt. Aber prinzipiell sind auch andere Termine planbar.
Ab einer Gruppe von 12 Teilnehmern können wir Sondertermine bzw. einen Lehrgang bei Ihnen vor Ort anbieten.
Wenn Sie möchten, kommen wir zu Ihnen.
Voraussetzung ist ein geeigneter Schulungsraum, sowie ein Schießstand mit mindestens 1500 Joule Zulassung.
Leider nicht. Obwohl der Lehrgangsstoff fast identisch ist, unterscheiden sich die Prüfungen und Prüfungsschwerpunkte.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass z.B. Bewacher eine Schießleistung nachweisen müssen und im Unterricht mehr Wert auf den Bereich Notwehr-Notstand gelegt wird.
Bewacherschulungen dauern länger und beginnen bereits Freitags.
Es sollte nicht sein, kann aber in Ausnahmefällen passieren. Wenn zum geplanten Termin die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, muss der Lehrgang zum späteren Zeitpunkt stattfinden. Den Teilnehmern wird dann aber rechtzeitig ein Ersatztermin genannt. Wir können den Lehrgang nur mit mindestens 8 Teilnehmern durchführen. Sollten Sie den Ersatztermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen können, zahlen wir die Lehrgangsgebühren zurück! Sollte der Lehrgang von unserer Seite storniert werden, erhalten Sie ebenfalls ihre Lehrgangsgebühren erstattet. Weitere Kosten werden nicht erstattet.
WICHTIG: Sollten Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. der Meldefrist an die Waffenbehörde den Lehrgang abmelden, zahlen wir die Gebühren NICHT zurück! (Lesen Sie unsere AGB)
Das empfindet jeder anders. Der Lehrplan des Lehrgangsträgers ist vorgegeben und unterliegt der Genehmigungspflicht. Das stellt ein Mindestmaß an Lehrinhalten sicher. Um dem Teilnehmer den Umfang mitzuteilen und damit er sich ausreichend vorbereiten kann, bekommt dieser nach Eingang der Gebühren den Zugang zum Lehrstoff frei geschaltet. Der Teilnehmer verpflichtet sich diese Unterlagen für mindestens 25 StD. eingehend zu studieren, sowie die hinterlegten Hausaufgaben zu bearbeiten. (Lernkontrolle) Der Unterricht entspricht den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift, sowie dem Waffengesetz
A: Ist die Lehrgangsgebühr bezahlt worden vor Ablauf der Widerrufsfrist? B: Dann müsste auch die Widerrufsverzichterklärung* abgegeben worden sein? C: Der Eingang der Gebühren auf das Konto wird täglich kontrolliert und die Freischaltung bei Geldeingang umgehend verschickt. Sollte 4 Tage nach Überweisung des Betrages noch nichts angekommen sein, so melden Sie sich bitte. (*Diese wird nur verlangt, wenn die Zahlung vor Ablauf der Widerrufsfrist eingegangen ist)
A: Bei den Waffensachkundelehrgängen dürfen die Schießsportverbände (meist in den Schützenvereinen) nur für ihre Mitglieder Lehrgänge veranstalten und Prüfungen abnehmen. Staatlich anerkannte Lehrgangsträger dürfen alle Personengruppen schulen und prüfen. Lassen Sie sich dieses Anerkennungsschreiben vorlegen. Viele Schulungen sind nur Vorbereitungskurse, oftmals ohne staatliche Genehmigung UND die Prüfung wird dann gegen extra Gebühr bei der Behörde abgelegt. (auch für Vorbereitungskurse benötigt man eine Genehmigung der Waffenbehörde) Die Genehmigungsnummer sollte ohnehin dem Zeugnis beiliegen, damit später die für Sie zuständige Behörde auch den Nachweis des Lehrgangsträgers einsehen kann.
Klare Aussage: Nein. Man muss zwar kein Waffenbesitzer sein, aber gewisse Grundkenntnisse sind erforderlich. Das Anschauen von Kriminalfilmen reicht nicht aus:-) Wer bereits Waffenkenntnisse über einen Schützenverein oder ähnliches erhalten hat, dem fällt es etwas leichter. Die gelieferten Unterlagen müssen schon eingehend studiert werden.(Zeitansatz hierfür sollte 25 Std. nicht unterschreiten. Der Lehrgang besteht aus einer Menge theoretischer Gesetzesmaterie sowie einem praktischen Teil. Die Prüfungsfragen müssen mit über 80% richtig beantwortet werden und im praktischen Teil, gibt es im Bereich „Sicherheit“ keine Kompromisse. Wer gegen die Sicherheitsbestimmungen verstößt fällt durch.
Ja, jeder kann die Prüfung wiederholen. Er muss nur den Teil wiederholen, bei dem er durchgefallen ist. (näheres hierzu in der AGB). Der Lehrgangsträger kann allerdings Kurswiederholung/Prüfungsabnahme verweigern! Die theoretische Prüfung kann frühesten beim nächsten Lehrgangstermin wiederholt werden. Die Schießleistungsprüfung kann sofort wiederholt, kostenfrei (gilt für Bewacher) werden, es sei denn der Durchfallgrund waren nicht die Trefferergebnisse sondern Mängel in der Sicherheit im Umgang mit der Waffe.
A: Personalausweis oder Reisepass. Weiterhin Block und Stift und - ganz wichtig, gute Laune. Die Lehrgangsunterlagen sollten in ausgedruckter Form mitgebracht werden um sich eine Menge Schreibarbeit zu sparen. Wer einen Gehörschutz und Schutzbrille hat, kann diese gerne mitbringen. Besitzer eines Laptops können auch diesen mitbringen, wir können dann den Unterrichtsstoff direkt auf diesen Rechner übertragen. Teilnehmer die bereits ein Schießbuch haben, sollten dieses ebenfalls mitbringen.
Alle Teilnehmer sind durch die zur Verfügung gestellten Onlineunterlagen/Hausaufgaben vorgeschult. Nach dem Begrüßungskaffee stellen sich die Teilnehmer und Dozenten kurz vor. Nach Erledigung der Formalitäten steigen wir sofort in den Unterricht ein. Der Unterricht erfolgt mittels Beamer und Laptop, Waffen und Munition sowie weiteres Material liegen die ganze Zeit bereit. Ca. alle 1,5 Std. wird eine kurze Pause eingeschaltet, in der wir wiederum Kaffee / Tee servieren. Mittagspause gegen 13.00 Uhr mit warmer Mahlzeit. (auf Wunsch zubuchbar) Am Nachmittag des ersten Tages werden die Teilnehmer bereits ihr erstes „Scharfschießen“ absolvieren. Am zweiten Tag wird der Unterricht fortgesetzt und Nachmittags beginnt die Prüfung. (Bewacher schießen zusätzlich auch am Freitag)
A: Ja leider, wie beim Führerschein auch. Der Teilnehmer muss „beweisen“, dass er die Lehrgangsinhalte verstanden hat und dies dem Gesetzgeber durch eine Prüfung nachweisen. Der Teilnehmer muss in Niedersachsen 80% der Fragen richtig beantworten. B: Ja, unsere Prüfungen sind staatlich anerkannt und verbandsunabhängig. Sie gelten bei allen Waffenbehörden in der BRD zur Erlangung der ersten eigenen WBK bzw. einer waffenrechtlichen Genehmigung. (siehe Anerkennungsschreiben der Behörden)Die Zulassungsnummer der staatlichen Anerkennung ist auf dem Prüfungszeugnis festgehalten
Der Kurs wurde aus gesetzlichen Gründen verlängert, da die zukünftigen Berufswaffenträger eine verlängerte Schießausbildung erhalten, sowie die Kenntnisse der Notwehr und des Notstandes vertieft werden müssen. Da der Kurs somit über 3 Tage geht, sind die Kosten höher. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie an oder senden Sie ein E-Mail
Sie können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Haben Sie eine Widerrufsverzichterklärung eingesandt und vorab bezahlt , dann ist dies nicht mehr möglich. Erscheinen Sie nach Ablauf der Widerrufsfrist aus welchen Gründen auch immer nicht zum Lehrgang, erhalten Sie die gezahlten Beträge NICHT zurück!
WICHTIG: Unsere Waffensachkunde ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland staatlich anerkannt und gültig
Sie sind eigentlich gar nicht nötig. Manchmal ist es sogar besser wenn ein Teilnehmer frei von "Geschichten von Vereinmitgliedern, Halbwissen der Schützenkameraden und Unwahrheiten" erscheint. Der Kurs mit online Vorarbeit, Hausaufgaben und Intensivschulung ist so aufgebaut, dass eigentlich jeder mit gesundem Menschenverstand die Prüfung bestehen kann.
WICHTIG: Unsere Waffensachkunde ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland staatlich anerkannt und gültig
Prüfungsort:
SV Halsbek
Wittenheimstr. 59
26655 Westerstede Halsbek

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Alle Preise in Euro pro Person. Alle Preise sind nach §19 UStG. umsatzsteuerbefreit.